Sommerferienprogramm
Wir feiern 150 Jahre Feuerwehr Grünwald – und ausgerechnet jetzt ist unser historischer Helm aus 1895 wie vom Erdboden verschwunden!
Begebt euch auf die spannende Suche quer durch Grünwald und helft uns, das Rätsel um den verschwundenen Helm zu lösen.
Auf der Spur des verschwundenen Jubiläumshelms
Unsere Entdeckertour führt euch zu mehreren festen Stationen im Ort – natürlich mit echtem Feuerwehr-Bezug. Dort löst ihr knifflige Rätsel, sammelt Buchstaben und kommt so dem großen Lösungswort Stück für Stück näher.
Wer alle Aufgaben meistert, weiß am Ende nicht nur, wo der Helm geblieben ist – sondern hat auch die Chance, tolle Preise abzustauben!
Zwei Schwierigkeitsgrade – für kleine und große Spürnasen!
- Kinderbogen:
Für Kids von 6 bis etwa 10 Jahren – ideal zum Mitmachen mit Eltern, Geschwistern oder Oma & Opa.
- Entdeckerbogen:
Für alle ab ca. 10 Jahren – perfekt für alle, die gerne selbst tüfteln, kombinieren und rätseln.
Die Stationen sind für alle gleich – nur die Aufgaben passen sich dem Schwierigkeitsgrad an. So können alle gemeinsam losziehen, und trotzdem rätselt jeder auf seinem Level.
Teilnahme & Zeitraum
Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich – jederzeit im Zeitraum der bayerischen Sommerferien, vom 1. August bis einschließlich 15. September 2025.
Wenn ihr die komplette Rallye zu Fuß an einem Tag absolvieren möchtet, solltet ihr etwa zwei Stunden einplanen (ohne Zusatzstation). Die Stationen können aber auch flexibel auf mehrere Tage verteilt werden.
Hinweis zur Haftung
Die Schnitzeljagd der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald ist ein freiwilliges Mitmach-Angebot während der Sommerferien. Die Teilnahme erfolgt selbstständig, auf eigene Verantwortung und ohne feste Begleitung oder Beaufsichtigung durch die Feuerwehr.
Eine Aufsicht im Sinne des § 832 Abs. 2 BGB findet nicht statt.
Für Unfälle oder Schäden, die während der Teilnahme entstehen, übernimmt die Freiwillige Feuerwehr Grünwald keine Haftung – es sei denn, ein Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht (§ 276 BGB) oder es liegt eine zwingende gesetzliche Haftung vor (z. B. nach § 823 BGB).
Die Verantwortung für die sichere Teilnahme liegt bei den Teilnehmenden bzw. bei den Erziehungsberechtigten der Kinder. Insbesondere bei der Teilnahme im Straßenverkehr (z. B. mit dem Fahrrad) ist auf die geltenden Verkehrsregeln zu achten.